AGB's DJ Avaco Andreas Formann - Discjockey und Verleih
Allgemeine Geschäftsbedingungen ‘DJ Avaco’ Andreas Formann
Andreas Formann, Dornweg 2a
21368 Dahlenburg
Telefon: 0171 - 491 44 59
Mail: info@avaco.de
Web: www.avaco.de
1.Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und DJ Avaco Andreas Formann abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Dienstleistungen, Lieferungen, Vermietungen oder sonstige Leistungen durch DJ Avaco Andreas Formann zum Gegenstand hat.
1.2. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden DJ Avaco Andreas Formann von der Erfüllung geschlossener Verträge.
2. Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung
2.1. Angebote von DJ Avaco Andreas Formann sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Leistung oder Anzahlung des Mietvertrages/ Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
2.1.2. Nebenabreden und sonstige Absprachen bedürfen unbedingt der Schriftform.
2.2. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber kann jederzeit unter folgenden Bedingungen erfolgen:
2.2.1. Jeglicher Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Email oder Postweg) maßgeblich ist der Zustellungstag.
2.2.2. Bei Rücktritt 21 Tage vor dem Veranstaltungstag sind 10% der vertraglich gebundenen Leistung zur Zahlung fällig, auch wenn der Vertrag innerhalb der 21 Tage geschlossen wurde.
2.2.3. Bei Rücktritt 14 Tage vor dem Veranstaltungstag sind 25% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig, auch wenn der Vertrag innerhalb der 14 Tage geschlossen wurde.
2.2.4. Bei Rücktritt 7 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 50% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig, auch wenn der Vertrag innerhalb der 7 Tage geschlossen wurde.
2.2.5. Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.
2.3. Für ein Nichterscheinen von DJ Avaco Andreas Formann am Veranstaltungstag, wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den Auftraggeber fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
2.3.1. Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch DJ Avaco Andreas Formann ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Der Auftraggeber erhält zudem 10% Preisnachlass auf die vereinbarte Gage.
2.4. Eine Weitergabe von Angeboten an Dritte, auch in Auszügen und Teilen, ist nicht gestattet.
3. Preise, Zahlung und Verzug
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, bei Vermietung/Verkauf ab Lager Dahlenburg. Es kommt der am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültige Preis zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
3.2. Grundsätzlich sind alle von DJ Avaco Andreas Formann erbrachten Leistungen in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist in der Auftragsbestätigung oder/und in der Rechnung entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel auf der Rechnung ausgewiesen, dieses beträgt in der Regel 7 Tage nach Rechnungsstellung.
3.2.1. Der in der Rechnung notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist DJ Avaco Andreas Formann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist DJ Avaco Andreas Formann berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben.
3.3.1. Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu begleichen.
4. Haftung
4.1. Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten durch DJ Avaco Andreas Formann verursacht worden ist.
4.2. Für Schäden an Equipment und Tonträgern von DJ Avaco Andreas Formann, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
4.3. Sofern DJ Avaco Andreas Formann durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber bzw. des gewählten Veranstaltungsortes, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. GEMA
5.1. Durch DJ Avaco Andreas Formann werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. DJ Avaco Andreas Formann versichert, dass die eingesetzten digitalen Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der Auftraggeber informiert sich selbständig über Meldepflichten seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit.
6. Leistungserfüllung, Pflichten des Auftraggebers, Sonstiges
6.1. Die Leistungserfüllung durch DJ Avaco Andreas Formann als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von DJ Avaco Andreas Formann keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Auftraggeber Equipment nach Absprache zu stellen.
6.1.1. DJ Avaco Andreas Formann unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. DJ Avaco Andreas Formann ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil.
6.1.2. Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit von DJ Avaco Andreas Formann beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit von DJ Avaco Andreas Formann, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte DJ Avaco Andreas Formann auf Wunsch des Auftraggebers früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
6.1.3. Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungs-versuche durch DJ Avaco Andreas Formann fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
6.1.4. Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt DJ Avaco Andreas Formann keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurück-zuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch DJ Avaco Andreas Formann an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von ihm installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet DJ Avaco Andreas Formann nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).
6.1.5. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale an. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
6.2. Der Auftraggeber stellt die erforderliche(n) Fläche(n) für den Aufbau der Technik zur Verfügung und hält diese entsprechend frei. Je nach gebuchter Technik werden unterschiedliche Flächen benötigt. Bei Standard-Technik z.B.:
DJ-Technik / DJ Tisch: 1,5 m x 1,2 m
Tontechnik: ca. 2x 0,5 Quadratmeter
Lichttechnik: ca. 2x 0,5 Quadratmeter
zusätzliche Technik: nach Absprache
DJ-Technik / DJ Tisch: 1,5 m x 1,2 m
Tontechnik: ca. 2x 0,5 Quadratmeter
Lichttechnik: ca. 2x 0,5 Quadratmeter
zusätzliche Technik: nach Absprache
6.2.1. Die vorgesehenen Flächen dürfen nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
6.2.2. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Stromversorgung am Veranstaltungsort zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von DJ Avaco Andreas Formann installierten Geräten entstehen, haftet der Auftraggeber in voller Höhe.
6.2.3.Der Auftraggeber hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von DJ Avaco Andreas Formann oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und DJ Avaco Andreas Formann gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Auftraggeber zu tragen.
Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und DJ Avaco Andreas Formann gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Auftraggeber zu tragen.
6.3. Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist DJ Avaco Andreas Formann (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Auf- und Abbau.
6.3.1. Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber für DJ Avaco Andreas Formann und einer eventuell erforderlichen Begleitperson zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
7.0. Verleihbedingungen
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
7.0.1. DJ Avaco Andreas Formann gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.
7.0.2. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch DJ Avaco Andreas Formann ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge, welcher Art auch immer, in Bezug auf die Mietsachen mit Dritten abzuschließen.
7.0.3. Der Mieter darf den vereinbarten Einsatzort der Geräte nicht ohne schriftliche Zustimmung von DJ Avaco Andreas Formann verändern.
7.0.4. Die Mietsachen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von DJ Avaco Andreas Formann ins Ausland gebracht werden.
7.0.5. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte. Dies gilt auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
7.0.6. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache bei DJ Avaco Andreas Formann oder bei Abholung der Technik durch ihn oder einer von ihm Bevollmächtigten Person.
7.0.7. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens bei Rückgabe, zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit! Die Schadenfreiheit wird erst nach technischer Prüfung von DJ Avaco Andreas Formann oder einer durch ihn beauftragten Person bestätigt, nicht Vorort.
7.0.8. Bei Nichtfunktion einiger Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung haftet DJ Avaco Andreas Formann gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- /Reparaturversuche durch DJ Avaco Andreas Formann fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.0.9. Kosten, die DJ Avaco Andreas Formann durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung o.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für Teile einer gesamten Mietsache.
7.0.10. Verzögert sich durch höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht.
7.0.11. Der Mieter haftet auch grundsätzlich für Schäden, die durch eigene Verbringung der Mietgegenstände entstehen.
7.0.12. DJ Avaco Andreas Formann ist berechtigt, die Ausgabe und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann.
7.0.13. Analog gelten auch Absatz 2: Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung, so wie Absatz 3: Preise, Zahlung und Verzug.
7.1. Dauer des Mietvertrages
Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches hiervon. Dies ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem Lieferschein.
7.2. Übergabe und Rückgabe der Mietsachen
7.2.1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsache an den Mieter versendet wird, bzw. an den Mieter / an einen von dem Mieter Beauftragten bei DJ Avaco Andreas Formann übergeben wird oder durch DJ Avaco Andreas Formann bzw. einer von ihm Beauftragten Person dem Mieter übergeben wird. Holt der Mieter entgegen einer mit DJ Avaco Andreas Formann getroffenen Vereinbarung nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Tag die Mietsache ab, so beginnt die Mietzeit mit diesem kalendermäßig bestimmten Tag.
7.2.2. Der Mieter trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung, Anlieferung oder Abholung.
7.2.3. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
7.2.4. Die Rückgabe hat in derselben Verpackung zu erfolgen, in der die Mietsache übergeben wird, einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen, etc. spätestens am Tag nach dem letzten Miettag bei DJ Avaco Andreas Formann. Die Kosten der Rückgabe trägt der Mieter.
7.2.5. Bei verspäteter Rückgabe berechnet DJ Avaco Andreas Formann pro Verspätungstag bis zur Rückgabe 100% des vereinbarten Mietzinses zuzüglich aller vereinbarten Nebenkosten weiter. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag an dem die Mietsache bei DJ Avaco Andreas Formann eintrifft. Dies gilt auch für Mietsachen die von DJ Avaco Andreas Formann oder von einer ihm beauftragten Person geliefert und/oder abgeholt werden, und zu denen der Zugang zum vereinbarten Termin am Liefer- bzw. Abholort nicht ermöglicht wird.
7.2.6. Wird die Mietsache beschädigt oder nicht pünktlich zurückgegeben und kann hierdurch bedingt ein für DJ Avaco Andreas Formann erteilter Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so haftet der Mieter für alle ihm hierdurch entstehenden Kosten (Fremdanmietungen, Transportkosten, etc.), etwaige ihm entstehende Einnahmeausfälle und mögliche Schadenersatzforderungen der Partei, die die Mietsache für einen Zeitraum nach dem mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermin angemietet hat.
8. Datenschutz
Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatischen Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.
9. Gerichtsstand
Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile Lüneburg.
10. Teilnichtigkeit
Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich wirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: Januar 2026